Zum Inhalt springen

Onlinebasierte Wildschadensermittlung an Grünland

Bei dieser Anwendung handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren, um den durch Wildschweine entstandenen Schaden an Grünland grob abschätzen zu können. Der ermittelte Schaden stellt eine Orientierung dar und soll zur Versachlichung der Kommunikation zwischen Landwirt und Jäger bei der Schadensermittlung dienen. Diese Anwendung wurde bewusst einfach gehalten, um auch Nichtfachleuten eine grobe Schadensermittlung nachvollziehbar zu ermöglichen.

Onlinebasierte Wildschadensermittlung an Grünland

Aus- und Weiterbildung der Wildschadensschätzung im Feld

Hintergrund und Ziel

Um einheitliche Ausbildungsstandards und qualitativ gleichwertige Wildschadensschätzungen für alle Feldflächen in Baden-Württemberg zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber mit Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG 01.04.2015) die Anforderungen an die Wildschadensschätzer und Wildschadensschätzerinnen erstmalig konkretisiert. In diesem Zusammenhang kam es auch zu Änderungen im Verfahrensablauf zur Wildschadenschätzung im Feld für Baden-Württemberg.

Ausbildungsstruktur und Methodik

Die Ausbildung der Wildschadensschätzer/-innen erfolgt durch die Wildforschungsstelle (LAZBW) und dem Landesjagdverband Baden-Württemberg. Inhalte dieser Ausbildung sind Wildtierökologische Kenntnisse, Wildschadensersatzrecht, Wildschäden im Feldrevier, Wildschadensabwehr, Anwendung des Schätzrahmens, Mindestanforderungen bei der Gutachtenerstellung, Konfliktmanagement und praktische Übungen zur Berechnung von Wildschäden im Feld. Zum Abschluss der angebotenen Lehrgänge (WFS, LJV) erfolgt eine schriftliche Lehrgangsprüfung durch die Wildforschungsstelle. Die Wildforschungsstelle des Landwirtschaftlichen Zentrum Baden-Württemberg stellt nach bestandener Prüfung eine Lehrgangsbescheinigung aus, welche den Teilnehmer berechtigt, sich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde als Wildschadensschätzer anerkennen zu lassen.
Darüber hinaus bietet die Wildforschungsstelle jährliche Weiterbildungen an, welche mindestens alle fünf Jahre durch die anerkannten Wildschadensschätzer/-innen wahrgenommen werden müssen, um weiterhin bei den zuständigen unteren Jagdbehörden anerkannt zu werden.

Zeitraum

fortlaufend