Informationen für Veranstalter
Für Seminare, Projekttage, Kurse der verschiedensten Art bietet das Landwirtschaftliche Zentrum geeignete Räume, Unterkunfts‐ und Verpflegungsmöglichkeiten.
Unabhängig davon, ob Sie mit Ihren Referenten in unserem Haus ein Seminar durchführen möchten oder für bestimmte Themen auf unser fachspezifisches Angebot zurückgreifen wollen, bieten wir Ihnen ein modernes, technisch gut ausgestattetes Haus. Zu moderaten Preisen können Sie bei uns intensiv arbeiten und nicht zuletzt auch die Schönheit Oberschwabens genießen.
Überzeugen Sie sich unter folgenden Rubriken von unserem Angebot:
Die Räume des Landwirtschaftlichen Zentrums können selbstverständlich auch ohne die Inanspruchnahme von fachlicher Begleitung genutzt werden.
Hörsaal, 20 ‐ 50 Personen
Bestuhlungsmöglichkeiten:
- U‐Form, max. 26 Personen außen, Referenten vorne
- zusätzlich max. 20 Personen innen
- "Runder Tisch", max. 32 Personen, incl. Referenten
- Stuhlkreis, max. 38 Personen
- Reihenbestuhlung, 50‐60 Personen
Seminarraum, 10 ‐ 24 Personen
Bestuhlungsmöglichkeiten:
- U‐Form, max. 18 Personen außen,
- "Runder Tisch", max. 24 Personen, incl. Referenten
Konferenzraum, 8 ‐ 14 Personen, "Runder Tisch"
Seminarraum Container, 20‐40 Personen
Demonstrationsraum, 10‐30 Personen, feste Sitzreihen
Diverse Gruppenarbeitsräume, 7‐12 Personen
diverse Freizeiträume im Wohnheim
Bitte besprechen Sie rechtzeitig Ihren Raumbedarf mit uns.
- Beamer in allen Seminarräumen
- Kreidetafeln im Hörsaal, Seminarraum, Demonstrationsraum,
- Tafeln für Non‐Permanent‐Stifte im Konferenzraum, Demonstrationsraum, alle Tafeln sind magnetisch
- Flip‐Chart (2), Pinwände (10)
- Leinwände in allen Räumen sowie ausreichend Beamer und Großbildschirme
- WLAN für Gäste
Im Wohnheim (67 Betten) können bis zu 55 Betten in Doppel‐ und Einzelzimmern belegt werden (20 DZ, 15 EZ). Die Zimmer sind mit fließend Warm‐ und Kaltwasser, sowie Etagenduschen ausgestattet.
In der Regel werden folgende Mahlzeiten komplett angeboten:
07:30 ‐ 08.30 Uhr | Frühstück |
12:00 Uhr | Mittagessen |
15:00 - 15:45 Uhr | Kaffee/Tee und Gebäck |
18:00 Uhr | Abendessen |
Fleischloses Essen ist nach Absprache möglich.
Beispiele für weitere Leistungen:
Vormittagskaffee, Lunchpakete, Kaffee, Gebäck zum Wein, Pauschalangebote
Exkursionen sind für viele Veranstaltungen eine Bereicherung. Über Möglichkeiten und Ziele beraten wir Sie gerne.
Freizeitangebote im Hause:
- Lesezimmer
- Fernsehraum
- Billard
- Tischfußball
- Tischtennis
- Bälle für Spiele im Freien
- Weinstube
In Aulendorf:
- Thermal‐ und Freizeitbad Schwaben‐Therme schwaben‐therme.de
- Schloßmuseum Aulendorf, Spielzeuge, Ausstellungen, Konzerte Zweigstelle des Württembergischen Landesmuseums www.aulendorf.de
In der Umgebung:
- Barockkirche in Bad Schussenried ‐ Steinhausen ("Schönste Dorfkirche der Welt ..."), ca. 9 km entfernt
www.bad‐schussenried.de
- Bibliotheksaal Bad Schussenried, ca. 6 km entfernt www.bad‐schussenried.de
- Schussenrieder Erlebnisbrauerei, ca. 6 km entfernt www.schussenrieder.de
- Kletterpark Tannenbühl, Bad Waldsee, ca. 17 km entfernt abenteuer‐kletterpark‐tannenbuehl.de
- Kreisfreilichtmuseum Kürnbach, ca. 6 km entfernt www.museumsdorf‐kuernbach.de
- Kreisfreilichtmuseum Wolfegg, ca. 25 km entfernt www.bauernhaus-museum.de
- Automobilmuseum Wolfegg automuseum‐wolfegg.de
- Naturschutzgebiet Federsee, ca. 18 km entfernt, Federseemuseum www.federseemuseum.de
- Stadtbesichtigung Ravensburg, ca. 25 km entfernt, Auskunft: Verkehrsamt 0751/82‐324 www.ravensburg.de
- Basilika Weingarten, ca. 20 km entfernt, Auskunft: Verkehrsamt 0751/405‐125 www.weingarten.de
- Bodensee / Friedrichshafen, ca. 50 km entfernt Zeppelinmuseum www.zeppelin‐museum.de
- Dorniermuseum Dorniermuseum http://www.dorniermuseum.de Schulmuseum schulmuseum.friedrichshafen.de
Sollte unsere Kapazität oder Ausstattung für Ihre Veranstaltung einmal nicht ausreichend sein, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Preise für Gastgruppen ab 01.09.2024 (inkl. MwSt.)
Verpflegung pro Person/ Mahlzeit
Frühstück | 9,40 € |
Pausenkaffee | 2,50 € |
Kaffee mit Brezel | 4,00 € |
Mittagessen | 15,00 € |
Kaffee und Kuchen | 7,50 € |
Abendessen | 13,10 € |
Pauschale Tagungsgetränke alkoholfrei | 3,00 € |
Nutzung von Tagungsräumen (pro Raum) | bis zu 5 Std. | voller Tag |
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Veranstaltung durch Firmen und Privatpersonen | 40,00 € | 60,00 € |
Veranstaltungen ohne Bezug zu den Anstaltsaufgaben jedoch mit Teilnahme an Unterkunft oder Verpflegung |
20,00 € | 30,00 € |
Übernachtung pro Person/Nacht | |
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Übernachtung im Doppelzimmer (Etagendusche und WC) | 22,20 € |
Übernachtung im Einzelzimmer (Etagendusche und WC) |
30,60 € |
In Ausnahmefällen oder für besondere Leistungen, können andere Kostensätze vereinbart werden. Pausenkaffee, Tagungsgetränke etc. sind gerne möglich.
Teilnehmerbeiträge | pro Person |
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Führung incl. Schutzkleidung (ca. 1,5 Std., min. 15 Pers.) | 5,00 € |
Fachvorträge, Unterricht, Demonstrationen |
nach Aufwand |
Arbeitsunterlagen |
nach Aufwand |
Kurtaxe
Zusätzlich zu den genannten Preisen ist gegebenenfalls Kurtaxe gem. der Kurtaxesatzung der Stadt Aulendorf zu bezahlen. Die Höhe
der Kurtaxe beträgt 2,00 pro Pers./Nacht.
Personen die sich aus beruflichen Gründen oder als Teilnehmer von beruflich bedingten Tagungen, Lehrgängen und Kursen in
Aulendorf aufhalten sind derzeit von der Kurtaxe befreit (Stand: 06.06.2012). Die Befreiung gilt auch für Schullandheimaufenthalte und
Kinder unter 16 Jahren.
Allgemeine Bedingungen für Gastbelegungen am LAZBW
Reservierung
Die Reservierung ist für beide Seiten verbindlich und tritt mit Abschluss der Belegungsvereinbarung in Kraft.
Gästezimmer und Seminarräume
Die Gästezimmer stehen am Anreisetag ab 13:00 Uhr zur Verfügung, ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Am
Abreisetag muss das Zimmer spätestens bis 09:00 Uhr geräumt werden. Die Seminarräume stehen zu der oben genannten Zeit zur
Verfügung. Eine Verlängerung der Belegung ist nach rechtzeitiger Ankündigung und Verfügbarkeit ggf. gegen Berechnung
möglich.
Teilnehmermeldung
Spätestens 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn hat der Vertragspartner dem LAZBW die Anzahl der Teilnehmenden zu melden. Kommen weniger
Teilnehmende, hat der Veranstalter nach der mitgeteilten, zumindest nach der vereinbarten Anzahl, Zahlung zu leisten (siehe Rücktritt
durch den Veranstalter). Kommen mehr Teilnehmende und sind zusätzliche Unterbringung und Verpflegung möglich, wird
gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.
Mindestteilnehmerzahl
Für Gruppenbuchungen ist eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen vorgesehen
Mahlzeiten
Im Rahmen der Vollverpflegung werden fünf Mahlzeiten pro Tag angeboten. Die Zeiten für die Mahlzeiten sind festgelegt:
07:30 Uhr Frühstück (Speisesaal)
10:00 Uhr Kaffee mit/ohne Brezel(Foyer)
12:00 Uhr Mittagessen (Speisesaal)
15:00 Uhr Kaffee und Kuchen (Speisesaal)
18:00 Uhr Abendessen (Speisesaal)
Abweichende Essenszeiten und Sonderkostwünsche sind mit der Teilnehmerliste 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn im gegenseitigen
Einvernehmen festzulegen. Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden.
Bezahlung und Rechnung
Die Kosten für Übernachtung, Verpflegung, Lehrgangsunterlagen und weiterer Leistungen werden in der im Belegungsvertrag genannten
Höhe, vorbehaltlich eventueller Änderungen, spätestens bei Beendigung der Veranstaltung fällig. Die Rechnung wird auf
Namen und Anschrift des Vertragspartners ausgestellt und ist bei Ende der Veranstaltung fällig. Der angegebene Rechnungsempfänger
und der Vertragspartner haften als Gesamtschuldner.
Für jede Gruppenbuchung wird eine Rechnung an einen Rechnungsempfänger ausgestellt. Eine Splittung der Gesamtrechnung in
Teilbeträgen z.B. an verschiedene Rechnungsempfänger, ist nicht vorgesehen.
Zusätzlich zu den genannten Preisen ist gegebenenfalls Kurtaxe gem. der Kurtaxesatzung der Stadt Aulendorf zu bezahlen. Die Höhe
der Kurtaxe beträgt 2.- pro Pers./Nacht. Personen die sich aus beruflichen Gründen oder als Teilnehmer von beruflich bedingten
Tagungen, Lehrgängen und Kursen in Aulendorf aufhalten sind derzeit von der Kurtaxe befreit. Die Befreiung gilt auch für
Schullandheimaufenthalte und Kinder unter 16 Jahren.
Die genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Falls der Rechnungsempfänger für die Leistungen des LAZBW
Umsatzsteuerbefreiung geltend macht, muss er dies dem LAZBW möglichst bei der Buchung mitteilen, spätestens jedoch 14 Tage nach
der Buchung. Spätere Änderungen der Rechnung sind nicht möglich.
Rücktritt durch den Vertragspartner
Jegliche Art von Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Stornierungskosten betragen:
Bei Stornierung der Buchung (Anzahl der Tage vor Veranstaltungsbeginn/ Stornierungskosten):
a) bis 56 Tage Berechnung entfällt
b) 55 – 15 Tage 40 % des vereinbarten Gesamtpreises (brutto)
c) 14 – 0 Tage 80 % des vereinbarten Gesamtpreises (brutto)
Bei Stornierung von mehr als 20 % der vereinbarten Teilnehmerzahl:
a) bis 56 Tage Berechnung entfällt
b) 55 – 15 Tage 40 % des vereinbarten Gesamtpreises (brutto)
c) 14 – 0 Tage 80 % des vereinbarten Gesamtpreises (brutto)
Kurzfristige Abmeldungen von Einzelleistungen werden nicht erstattet.
Rücktritt von Veranstaltungen durch das LAZBW
Das LAZBW kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall von Dozenten, Seuchengefahr, höherer Gewalt oder ähnlich schwerwiegenden
Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche
gegen das LAZBW sind ausgeschlossen.
Speicherung der Daten
Das LAZBW speichert die Daten der/des Kunden bei der Anmeldung in elektronischer Form. Die Daten werden vom LAZBW ausschließlich
für dienstliche Zwecke genutzt. Eine Weitergabe z.B. an Firmen zu Werbezwecken erfolgt nicht.
Hausordnung
An den einzelnen Standorten des LAZBW gelten die jeweils gültigen Hausordnungen.
Haftung, Unfälle
Die Haftung des LAZBW für Schäden und Unfälle jeder Art wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt.
Für die während des Aufenthalts von Teilnehmern verursachten Schäden an Einrichtungen und Gebäuden des LAZBW haftet der
Vertragspartner im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Kann bei Gruppenbuchungen der Verursacher nicht festgestellt werden, haftet die
Gruppenleitung. Für Unfälle gelten die Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Grundsätzlich wird der Abschluss
einer privaten Unfallversicherung empfohlen. Personen, von denen ein Infektionsrisiko im Sinne von §§ 33, 34
Infektionsschutzgesetz (IFSG) für Gemeinschaftseinrichtungen ausgeht, dürfen nicht an Veranstaltungen teilnehmen bzw.
müssen dies dem LAZBW unverzüglich (nach bekannt werden) melden.