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Challengetest

Ab dem 1. Juli 2026 treten gemäß Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 wichtige Änderungen der mikrobiologischen Kriterien in Lebensmitteln in Kraft. Künftig muss für Produkte der Kategorie 1.2 (verzehrsfähige Lebensmittel, die das Wachstum von Listeria monocytogenes begünstigen können), ein Nachweis darüber erbracht werden, dass Listeria monocytogenes bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum nicht den Grenzwert von 100 KbE/g überschreitet. Liegt dieser Nachweis nicht vor, gilt das Kriterium „nicht nachweisbar in 25 g“ bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum.

Um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden, können sogenannte Challenge- bzw. Belastungstests durchgeführt werden. Gerne unterstützen wir Sie mit unserer jahrelangen Erfahrung bei der Durchsetzung der Verordnung gemäß den Anforderungen nach EN ISO 20976-1. Als akkreditiertes Labor stehen wir Ihnen für Beratung und Durchführung der Untersuchungen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne über unten aufgeführte Telefonnummern oder E-Mail-Adressen.

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