Hintergrund und Ziel
Um einheitliche Ausbildungsstandards und qualitativ gleichwertige Wildschadensschätzungen für alle Feldflächen in Baden-Württemberg zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber mit Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG 01.04.2015) die Anforderungen an die Wildschadensschätzer und Wildschadensschätzerinnen erstmalig konkretisiert. In diesem Zusammenhang kam es auch zu Änderungen im Verfahrensablauf zur Wildschadenschätzung im Feld für Baden-Württemberg.
Ausbildungsstruktur und Methodik
Die Ausbildung der Wildschadensschätzer/-innen erfolgt durch die Wildforschungsstelle (LAZBW) und dem Landesjagdverband
Baden-Württemberg. Inhalte dieser Ausbildung sind Wildtierökologische Kenntnisse, Wildschadensersatzrecht, Wildschäden im
Feldrevier, Wildschadensabwehr, Anwendung des Schätzrahmens, Mindestanforderungen bei der Gutachtenerstellung, Konfliktmanagement und
praktische Übungen zur Berechnung von Wildschäden im Feld. Zum Abschluss der angebotenen Lehrgänge (WFS, LJV) erfolgt eine
schriftliche Lehrgangsprüfung durch die Wildforschungsstelle. Die Wildforschungsstelle des Landwirtschaftlichen Zentrum
Baden-Württemberg stellt nach bestandener Prüfung eine Lehrgangsbescheinigung aus, welche den Teilnehmer berechtigt, sich bei der
zuständigen unteren Jagdbehörde als Wildschadensschätzer anerkennen zu lassen.
Darüber hinaus bietet die Wildforschungsstelle jährliche Weiterbildungen an, welche mindestens alle fünf Jahre durch die
anerkannten Wildschadensschätzer/-innen wahrgenommen werden müssen, um weiterhin bei den zuständigen unteren
Jagdbehörden anerkannt zu werden.
Zeitraum
fortlaufend
Bauch, T., Elliger A., Arnold, J. (2022) – Was tun bei Schäden durch Wildtiere? - Die Gemeinde BWGZ 11, S. 15-17
Bauch, T. (2020) – Neue Regeln für Wildschäden im Feld - Die Gemeinde BWGZ 11, S. 54-55
Toralf Bauch
Guido Dalüge