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Abschließende Betrachtungen der Wildforschungsstelle zur Einführ­ung der Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan (RobA)

von Toralf Bauch

Im Jahr 2007 wurde der Modellversuch „Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan“ (RobA) im Zuge der Entbürokratisierungsoffensive des Landes Baden-Württemberg begonnen. Ziel dieses Versuches war die Klärung, ob auf den vorgeschriebenen Verwaltungsakt der behördlichen Abschussplanung für Rehwild verzichtet werden kann. In Modellgebieten, welche aus mindestens fünf arrondierenden Revieren mit 2.000 Hektar Mindestfläche je Versuchseinheit bestanden und im gesamten Bundesland verteilt waren (Abbildung 1), wurde überprüft, ob die Festsetzung und der Vollzug des Rehwildabschusses in eigener Verantwortung der Jagdrechtsinhaber und Jagdausübungsberechtigten durchgeführt werden kann. Darüber hinaus sollten die Auswirkungen des eigenverantwortlichen Handelns auf das Wild, aber auch auf Jäger und Grundeigentümer aufgezeigt werden. Da Auswirkungen der Rehwildbewirtschaftung nicht revierweise betrachten werden sollten, wurden nur Reviergemeinschaften bzw. Hegeringe mit entsprechendem Anforderungsprofil einbezogen. Nach der erfolgreichen ersten Versuchsphase wurde eine Ausdehnung der Versuchsanordnung auf ganze Landkreise angestrebt, um zu sehen, ob sich positive Erfahrungen auch in großflächigen Versuchseinheiten wie Landkreisen bestätigen lassen (Abbildung 1). Nachdem sich auch die zweite Projektphase erfolgreich gestaltete, folgten die Umsetzungsphasen (Abbildung 1: Umsetzungsphasen Modellversuch 3./4. Phase 2013/2014), in welchen weitere Landkreise bis zur endgültigen Einführung der Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan (JWMG § 34 (2)) am 01.04.2016 integriert wurden.
Abbildung 1:    Teilnehmer des ergebnisoffenen Modellversuches während der Projektphase 1+2 und während der Umsetzungsphase 3 (2013/2014)

Ziel des Modellversuches

Ziel dieses neuen dialogorientierten Verfahrens war es, dass die beiden Basispartner als Vertreter des Jagdrechts und der Jagdausübungsberechtigten gemeinsam vor Ort anhand der vorgefundenen Rahmenbedingungen eine Zielvereinbarung zur effektiven Bejagung des Rehwildes treffen. Die dabei getroffenen Vereinbarungsinhalte stellten die Leitplanken für eine Schwerpunkt- und zielorientierte Rehwildbejagung unter den Aspekten zukünftiger waldbaulicher Erfordernisse dar. Im Gegensatz zur früheren behördlichen Abschussplanung, die einen bürokratischen Verwaltungsakt darstellte, in welchem auf die zahlenmäßige Umsetzung eines Abschusszieles auf der Gesamtfläche gesetzt wurde, konnte bei der neuen Verfahrensweise durch die Konkretisierung waldbaulicher Ziele und einer Schwerpunktbejagung die Umsetzung von flächengenaueren Zielsetzungen angestrebt werden.

Zielvereinbarung

Im Rahmen der Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan (RobA) war zwischen Jagdrechtsinhaber (Verpächter) und Jagdausübungsberechtigten (Pächter) eine Absprache zur Abschussgestaltung vorgesehen. In diese Vereinbarung („Zielvereinbarung“) konnten verschiedene Zielsetzungen integriert werden. Jagdrechtsinhaber mussten nicht unbedingt über Detailwissen in jagdlicher oder forstlicher Hinsicht verfügen. Sie hatten jedoch die Verpflichtung, als Vertreter des Grundeigentums, das Ranking der prioritären Zielsetzungen festzulegen. Als wichtige Entscheidungshilfe für die Konkretisierung von waldbaulichen Zielsetzungen in den Zielvereinbarungen stand den Jagdrechtsinhabern und Jagdausübungsberechtigten das forstliche Gutachten zur Verfügung (JWMG § 34 (1)). Nach dessen Überarbeitung im Projektzeitraum des Modellversuches wurde in diesem den Basispartnern nicht nur die Einschätzung der Verbissintensität bei den einzelnen Baumarten aufgezeigt, sondern auch die Probleme bei der Erreichung waldbaulicher Ziele und die Flächen mit den wichtigsten Verjüngungsschwerpunkten im Zeitraum für die nächsten drei Jahre. Dies ermöglichte den Basispartnern ohne großes fachliches Hintergrundwissen, sich mit der Materie zu befassen und waldbauliche Ziele sowie eine flächenbezogene Schwerpunktbejagung zu konkretisieren.

Um im Rahmen des Modellversuches viele Erfahrungen mit dieser neuen Vorgehensweise zu sammeln, war es in der ersten Versuchsphase verpflichtend, jährliche Absprachen zur Rehwildbewirtschaftung zu treffen. Ab der zweiten Versuchsphase war es ausreichend, wenn mindestens eine Vereinbarung alle drei Jahre im Turnus des forstlichen Gutachtens festgelegt wurde (JWMG § 34 (2)). Das Ziel dieser Vereinbarung war eine intensivere Kommunikation zwischen den Vertretern des Jagdrechtes und den Jagdausübungsberechtigten im Rahmen dieses dialogorientierten Verfahrens. Dabei stand die realistische Einschätzung des notwendigen und möglichen Abschusses unter Berücksichtigung verschiedener, zu gewichtender Gesichtspunkte (wie z.B. waldbauliche Ziele, landwirtschaftliche Zielsetzungen der Jagdrechtsinhaber, Verhältnis Jagdaufwand und -ertrag, Pachtwert usw.) im Vordergrund. Zudem war es dabei auch wichtig, eine flexible Abschussgestaltung entsprechend aktueller und regionaler Erfordernisse zu etablieren. Nach Jahrzehnten mit unflexiblen Abschussvorgaben im Rahmen der behördlichen Abschussplanung, war auch die Förderung der Ehrlichkeit bei Angaben zum Abschussvollzug ein weiteres Anliegen. Im Rahmen der neuen Verfahrensweise ohne behördliche Abschussplanung gab es keine Vorschriften über die Form und Inhalt der Vereinbarung zur Abschussgestaltung. Dabei konnten grundsätzlich alle erdenklichen Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden. Es hat sich dabei als erfolgreich erwiesen, dass bei zahlenmäßigen Vorgaben, diese so flexibel wie möglich gehalten wurden. Es bestand auch die Möglichkeit, komplett auf zahlenmäßige Abschussvorgaben zu verzichten. Je freier der gewährte Handlungsspielraum für die Jagdausübungsberechtigten hierbei war, desto eher wurde es erforderlich, Ziele der Rehwildbewirtschaftung einschließlich der waldbaulichen Ziele für ein Revier genauer zu konkretisieren. Auch war eine mündliche Absprache der Zielsetzungen wesentlich unbürokratischer als schriftliche Vereinbarungen. Um eventuellen Streitfällen im Nachgang mündlicher Absprachen vorzubeugen, wurde zu Beginn der Zusammenarbeit und bei gravierenden inhaltlichen Veränderungen eine schriftliche Form der Vereinbarungen empfohlen. Die Gewährung der gesetzlichen Vorgaben zur Erhaltung eines an die Biotopverhältnisse angepassten Wildbestandes und die Wahrung der berechtigten Ansprüche der Land- und Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden waren bei der intensiven Kommunikation im Rahmen dieses dialogorientierten Verfahrens immer Gestand der Gespräche und führten in Folge dazu, dass sich Jagdrechtsinhaber verstärkt mit den Aufgaben als Vertreter des Jagdrechts auseinandersetzten.

Ergebnisse Modellversuch

Die Darstellungen der Ergebnisse des Modellversuches beruhen auf verschiedene Abfragen und Befragungen, die zwischen 2007 und 2014 im Rahmen des Projektes stattfanden (Tabelle 1).

Tabelle 1: Durchgeführte Befragungen der Jagdrechtsinhaber und Jagdausübungsberechtigten während des Modellversuches Rehwild ohne behördlichen Abschussplan (RobA)

Befragungen (RobA)

Anzahl der Rückmeldungen

Jagdrechtsinhaber

Reviere (JAB)

2007

143

724

2009

168

588

2012

325

1.263

2014

686

1.239

So war es möglich, Vereinbarungsinhalte genauso wie Situations- und Meinungsanalysen der Jagdausübungsberechtigten und Jagdrechtsinhaber durchzuführen. Analog zu den Analysen der Jagdrechtsinhaber und Jagdausübungsberechtigten wurden 2011 die unteren Jagdbehörden und unteren Forstbehörden in allen 36 Landkreisen mittels Interviews (2011) befragt.

Um Projektergebnisse des Modellversuches mit aktuellen Abfragen im Rahmen des Projektes “Jagdgenossenschaften im Dialog“ (der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA)) vergleichen zu können, wurden in Abstimmung mit der FVA die Fragen der Wildforschungsstelle (WFS) zur gegenwärtigen Situation der Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan in einer entsprechenden Befragung integriert. Bei der Interpretation der Ergebnisse muss jedoch der wesentlich geringere Stichprobenumfang bei der Befragung “Jagdgenossenschaften im Dialog“ (116 Jagdrechtsinhaber 2021) mit denen des Modellversuches (686 Jagdrechtsinhaber 2014) berücksichtigt werden.

Der überwiegende Teil der getroffenen Zielvereinbarungen wurde und wird schriftlich fixiert (Abbildung 2 links). Der Hauptgrund für diese Vorgehensweise war in der Empfehlung zu sehen, dass zu Beginn der Zusammenarbeit bzw. bei Änderungen der Inhalte schriftliche Vereinbarungen getroffen werden sollten. Zudem haben gerade gemeindeverwaltete Jagdgenossenschaften häufig kaum bis keinen intensiven Austausch mit den Jagdausübungsberechtigten, so dass in vielen Fällen eine schriftliche Vereinbarung favorisiert wird. Die Häufigkeit der Vereinbarungsabsprachen war vom Engagement der Jagdrechtsinhaber und deren Willen, die Umsetzung der vereinbarten Zielsetzungen regelmäßig, wenn notwendig, auch in kürzeren Intervallen zu evaluieren, abhängig. Im Verlauf des Modellversuches wurde es unterstützt, verschiedene inhaltliche Herangehensweisen und Vereinbarungsmöglichkeiten auszuprobieren, um Erfahrungen mit den unterschiedlichen Vorgehensweisen zu sammeln. Um dies zu forcieren, gab es in der ersten Versuchsphase des Modellversuches die Verpflichtung jährliche Vereinbarungsgespräche zu führen. Dieser noch intensivere Austausch trug dazu bei, dass neue Teilnehmer der weiteren Projektphasen des Modellversuches von diesen Ergebnissen und Erfahrungen profitieren konnten. Das positive Feedback der ersten Versuchsphase führte auch im weiteren Verlauf mit dieser Vorgehensweise zu einem hohen Anteil jährlicher Vereinbarungsgespräche (Abbildung 2 rechts). (RobA)

 

Abbildung 2:     Form der Zielvereinbarungen und die Häufigkeit der Vereinbarungsabsprachen (Befragung JRI 2014 & 2021)

Die durchschnittliche Jagdbezirksgröße gemeinschaftlicher Jagdbezirke in Baden-Württemberg beträgt ca. 500 Hektar. Im Rahmen von RobA wurde deutlich, dass gerade in Jagdbezirken, die überwiegend von der Feldflur geprägt waren und einen Waldanteil (im Modellversuch) von weniger als 80 ha Wald (ca. 30% aller Reviere) besaßen, das Management des Schwarzwildes prioritäre Bedeutung hatte (Abbildung 3). Der Anteil von 30% der teilnehmenden Reviere (ca.1.200 Reviere), in denen die Rehwildbewirtschaftung keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielte, war durchaus erheblich (Abbildung 3). Zudem konnte festgestellt werden, dass in etwa 5% der Reviere (ca. 200 Reviere) auf Grund keines oder eines zu geringen Waldanteils kein forstliches Gutachten erstellt wurde. Zusätzlich kamen weitere private Jagdbezirke hinzu, die ebenfalls auf eine Erstellung des forstlichen Gutachtens verzichteten. In Revieren, in denen kein forstliches Gutachten erstellt wurde, gab es von Seiten der Jagdrechtsinhaber zumeist keine oder geringe Anforderungen bezüglich jagdlicher Zielsetzungen beim Rehwild.

Abbildung 3: Verteilung des Waldanteils aller an RobA teilnehmenden Reviere 2014

Um eine möglichst große Flexibilität bei der Umsetzung von gemeinsamen Zielsetzungen erreichen zu können, wurde die Empfehlung der Wildforschungsstelle, die Abschussvorgaben so flexibel wie möglich zu gestalten, zumeist angenommen. Den größten Anteil hatten dabei die flexiblen Vorgehensweisen ohne zahlenmäßige Vorgaben oder mit einem Mindestabschuss. Alle Zielvereinbarungen ohne zahlenmäßige Vorgaben hatten zusätzliche Vereinbarungsinhalte. Diese beinhalteten mit über 70% waldbauliche Zielsetzungen und Bejagungsschwerpunkte (Abbildung 4 links). Die genannten zusätzlichen Vereinbarungsinhalte (waldbauliche Ziele & Bejagungsschwerpunkte) wurden aus dem Forstlichen Gutachten abgeleitet. Wie wichtig Waldbegänge für den gemeinsamen Austausch und die Vermittlung von Zielen zwischen Jagdrechtsinhaber und Jagdausübungsberechtigten (ggf. Forst) waren, wurde im Rahmen des Modellversuches sehr deutlich. Im Rahmen der Waldbegänge konnte eine Sensibilisierung für die jeweiligen Zielsetzungen der Jagdrechtsinhaber erfolgen und häufig auch pragmatische Lösungsansätze abgestimmt werden. Beim Vergleich der Vereinbarungsinhalte bezüglich der Abschussvorgaben zwischen 2014 und 2021 wird deutlich, dass ähnliche Zielsetzungen angestrebt wurden (Abbildung 5).



Abbildung 4:    Zusätzliche Vereinbarungsinhalte der Absprachen zwischen Pächtern und Verpächtern (links) sowie die federführenden Beteiligten bei den Zielvereinbarungen (rechts: Befragung der Jagdrechtsinhaber 2014 n=686 entspricht 3.970 Reviere)

Abbildung 5:    Vereinbarungsinhalte der Absprachen zwischen Jagdausübungsberechtigten und Jagdrechtsinhabern 2014 & 2021

Tendenziell ist nur eine scheinbar leichte Verschiebung zwischen den Kategorien „ohne zahlenmäßigen Vorgaben“ zu „Mindestabschuss“ feststellbar. Nach Einschätzung der WFS wurden während des Modellversuches waldbauliche Zielsetzungen teilweise bei den zusätzlichen Vereinbarungsinhalten nicht in ausreichendem Umfang konkretisiert. Klimatische Extremereignisse in der jüngeren Vergangenheit haben zu veränderten waldbaulichen Anforderungen geführt. Beim Aufzeigen von Handlungsnotwendigkeiten im Rahmen der forstlichen Gutachten ist davon auszugehen, dass einige Jagdrechtsinhaber auf einen vom Forst favorisierten Mindestabschuss umgestellt haben. Die WFS hat es schon während des Modellversuches begrüßt, wenn an den Vereinbarungsgesprächen oder Waldbegängen auch die zuständigen Verantwortlichen der Forstverwaltung beteiligt waren. Die Befürchtungen vieler Pächter zu Versuchsbeginn, dass bei der Festlegung von Vereinbarungsinhalten sich andere “jagdkritische“ Interessengruppen (siehe Kategorie Sonstige, Abbildung 4 rechts) einmischen könnten, wurden bis zum Ende des Modellversuches nicht festgestellt.

Behördliche Abschussplanung

Im Rahmen des Modellversuches wurde die bis dahin stattfindende behördliche Abschussplanung in Baden-Württemberg näher analysiert (2011). Eine wichtige Erkenntnis dieser Untersuchungen war, dass trotz einheitlicher gesetzlicher Vorgabe die behördliche Abschussplanung in den einzelnen Landkreisen sehr unterschiedlich gehandhabt wurde. Einer der Gründe dafür wurde in den unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen (Stand 2011) der Landkreise gesehen. In 25% der Landkreise bestand zu diesem Zeitpunkt eine Personalunion zwischen unterer Jagdbehörde (UJB) und unterer Forstbehörde (UFB). In weiteren 22% der unteren Jagdbehörden hatte der zuständige Mitarbeiter eine forstliche Ausbildung. Bei weiteren 25% der UJB`n verfügte der zuständige Mitarbeiter über einen gültigen Jagdschein. In den übrigen Fällen (28%) hatten die zuständigen Mitarbeiter eine verwaltungstechnische Ausbildung, jedoch weder einen jagdlichen, noch forstlichen Hintergrund. Für Aufgaben, die die behördliche Abschussplanung betrafen, wurden jährlich im Durchschnitt zwischen 6% bis 15% einer entsprechenden Personalkraft aufgewendet. Diese doch erheblichen Unterschiede bei den personellen Aufwendungen entstanden durch den unterschiedlichen Umgang mit der behördlichen Abschussplanung. Diese reichte von einer sehr nachlässigen, bis hin zu einer sehr intensiven Befassung mit diesem Thema. Dort, wo es eine intensive Auseinandersetzung mit der behördlichen Abschussplanung gab, wurde zumeist ein hoher Anteil von Revieren registriert, in denen es zu einer behördlichen Festlegung des Abschusses kam. In diesen Fällen wurde der eingereichte Abschussplan der Jagdausübungsberechtigten, welcher mit den Jagdrechtsinhabern vorher abgestimmt worden war, nicht akzeptiert und es erfolgte die Festlegung anderer Zahlenvorgaben. In 92% der Landkreise wurden Abschüsse festgesetzt. In den Behörden, die sich überhaupt nicht mit der behördlichen Abschussplanung befassten (8% der Landkreise), wurden alle eingereichten Abschusspläne ohne jegliche behördliche Prüfung genehmigt (Abbildung 6: Bereiche ohne jegliche Säulen). In 25% der Landkreise kam es zu Abschussplanerhöhungen und –absenkungen. Jedoch gab es in 67% der Landkreise nur steigende Abschussplanfestsetzungen (Abbildung 6).

Abbildung 6:    Festsetzungen (Abschussplanerhöhungen & Abschussplanherabsetzungen) in allen Landkreisen im Rahmen der behördlichen Abschussplanung 2010-2013

Die zahlenmäßigen Festlegungen, die in den entsprechenden Landkreisen erhebliche Anteile zwischen 30% und 80% der Reviere betrafen, entstammten dabei den Empfehlungen des Forstlichen Gutachtens (vor der Evaluierung des Forstlichen Gutachtens 2012 gab es integrierte zahlenmäßige Vorgaben). Diese Vorgehensweise führte dazu, dass, wenn sich nach einer Abschussplanperiode (alle 3 Jahre) die forstliche Situation nicht verbesserte, jeweils immer höhere Abschussplanzahlen gefordert wurden. Da eine Beweisführung der tatsächlichen Abschüsse selbst mit einem personell enorm aufwendigen körperlichen Nachweis bei einer so häufig vorkommenden Wildart wie Rehwild nicht möglich war, konnten auch entsprechende Missstände (sogenannte “Postkartenabschüsse“) häufig nicht abgestellt werden. Diese Gegebenheiten und die Tatsache, dass Widersprüchen sehr häufig nicht stattgegeben wurde, führten dazu, dass es trotz erheblicher Abschussplanfestsetzungen kaum zu Widersprüchen gegen Abschussplanfestsetzungen kam (Abbildung 7). Trotz rechtlicher Verpflichtung zur behördlichen Abschussplanung schätzte eine erhebliche Anzahl der unteren Jagdbehörden diesen Verwaltungsakt als einen – Zitat: “Das Papier, auf dem der Verwaltungsakt stehen würde, nicht Wert wäre“ ein.

Abbildung 7:    Abschussplanfestsetzungen und Widersprüche (absolute Zahlen) im Rahmen des behördlichen Abschussplanungszeitraumes 2010 – 2013 in den einzelnen Landkreisen

Diese unterschiedliche Bewertung und Sichtweisen der einzelnen Behördenvertreter erklärten die extrem unterschiedliche Handhabung der behördlichen Abschussplanung beim Rehwild in Baden-Württemberg zu dieser Zeit.

Streckenentwicklung während RobA

Ziel der Wildforschungsstelle war es, im Rahmen des Modellversuches eine objektive Betrachtung der Jagdstrecken und deren Entwicklung vorzunehmen. Bei der Analyse und der Interpretation der Streckenergebnisse wurde die sehr unterschiedliche Handhabung der behördlichen Abschussplanung berücksichtigt. Um die Streckenentwicklung einschätzen zu können, wurden die Strecken der Reviere des Modellversuches (1. Versuchsphase) mit denen der übrigen Reviere mit behördlicher Abschussplanung in den jeweiligen Landkreisen verglichen. In vier Landkreisen (VS, ES, ULL, WN) muss die Betrachtung der Streckenentwicklung jedoch berücksichtigen, dass diese Landkreise ab der zweiten Versuchsphase vollständig am Modellversuch teilgenommen haben. Damit bestand ab dem Jagdjahr 2010/11 für alle Reviere in den genannten Landkreisen die Möglichkeit, eine flexiblere Handhabung bei der Festlegung von Abschusszielen vorzunehmen.

Bei Betrachtung der Streckenentwicklung konnten unterschiedliche Entwicklungen festgestellt werden. Diese betrafen sowohl deutliche Abschusserhöhungen, als auch ein Absinken von Strecken (Abbildung 8). Diese Entwicklungstendenzen reichten von maximalen Streckensteigerungen von 45% bis zu Streckenrückgängen von maximal 14% (jeweils fünfjährige Betrachtungszeiträume).

Abbildung 8:    Prozentuale Streckenveränderungen beim Vergleich von RobA-Revieren und Nicht-RobA-Revieren in den jeweiligen Landkreisen während des Betrachtungszeitraumes fünf Jahre vor dem Modellversuch (2002/03-2006/07) und während der ersten fünf Jahre während des Modellversuches (2007/08-2011/12) mit der Ausnahme (VS, PFL, PFS, ES, WN, ULL 3 Jahre)

Die höchsten Streckensteigerungen von 45% fanden im Landkreis Freudenstadt statt. Dabei spielten umfangreiche Kalamitätsflächen auf Grund vorangegangener Sturmereignisse eine große Rolle. Es ist davon auszugehen, dass die großen Freiflächen mit üppiger Begleitvegetation eine enorme Steigerung der Biotopsäsungskapazität zur Folge hatten, was auch zu einer Steigerung der Reproduktion führte. Zudem hatten diese für das Rehwild sehr attraktiven großen Freiflächen eine anziehende Wirkung, dass es zu einer Konzentration des regional vorkommenden Rehwildes kam. In den ersten Jahren wurden dabei Abschusssteigerungen (Bsp. Lkr. Freudenstadt) von über 300% in den RobA-Revieren festgestellt. Mit einem nach wenigen Jahren schnell einsetzenden Dichteschluss des Bestandes ging auch die Strecke wieder erheblich zurück. Insgesamt wurden bei 68% aller RobA-Reviere der ersten Versuchsphase eine höhere Strecke gegenüber dem Zeitraum vor dem Modellversuch festgestellt. In den nicht an RobA teilnehmenden Revieren wurden unter ähnlichen Bedingungen im gleichen Zeitraum nur Streckensteigerungen in 24% der Reviere gegenüber dem Vorzeitraum registriert. Gerade die Sensibilisierung durch die am Dialog beteiligten Forstbediensteten für die waldbaulichen Notwendigkeiten und die flexiblen Abschussmöglichkeiten wurden als Hauptgründe für die höheren Strecken in den RobA-Revieren gesehen. Die wesentlich flexibleren Abschussvorgaben im Rahmen des Modellversuches ermöglichten den Revierinhabern ein schnelleres Reagieren auf sich zum Teil sehr schnell ändernden Rahmenbedingungen (Bsp. Kalamitäten in Nutzwäldern, höhere Mortalität in Abhängigkeit der Frühjahrswitterung etc.). Eine quantitative Einschätzung, in wieweit bei Streckenrückgängen in RobA-Revieren eine vorherige Fehlentwicklung bei der behördlichen Abschussplanung (“Postkartenabschüsse“) stattgefunden hatte, konnte durch die WFS nicht ermittelt werden.

Detaillierte Streckenauswertungen bezüglich der Anteile in entsprechenden Altersklassen wurden von der WFS nicht in die Auswertungen mit einbezogen, da während RobA festgestellt wurde, dass bei einem nicht quantifizierbaren Anteil von Revieren durch einen hohen Abschussdruck die gewünschte Verteilung in den einzelnen Altersklassen erheblichen Korrekturen schriftlicher Natur unterlagen. Obwohl die Gesamtanzahl gestreckter Stücke fast immer stimmte (mündliche Meldungen), wurde die Streckenmeldung bezüglich der Altersklassen häufig den wildbiologischen Anforderungen entsprechend passend gemacht. Zwar war der Wunsch, die Abschüsse in den jeweiligen Altersklassen entsprechend der wildbiologischen Ausbildung und Literatur durchzuführen vorhanden, jedoch führten sehr hohe Rehwildabschüsse dazu, dass ein altersklassengerechter Abschuss entsprechend der Vorgaben an der praktischen Umsetzung häufig scheiterte.

Forstliches Gutachten

Parallel zum Modellversuch Rehwild ohne behördlichen Abschussplan (RobA) wurde auch das Forstliche Gutachten überarbeitet und weiterentwickelt. Dadurch war es möglich, Erkenntnisse und Erfahrungen der ersten Versuchsphase des Modellversuches (RobA) mit einfließen zu lassen. Zu den wichtigsten Anliegen der WFS gehörten dabei, dass gerade gemeindeverwaltete und selbstverwaltende Jagdgenossenschaften das Forstliche Gutachten als eine Entscheidungshilfe nutzen konnten, um auf einfache Weise ein Feedback zu den Auswirkungen der vergangenen Handlungen und Hinweise für die Festlegung zukünftiger Zielsetzungen zu erhalten. Die alleinige Einordnung von Verbissprozenten wurde dabei als nicht ausreichend angesehen. Die WFS befürwortete eine klare Aussage, ob waldbauliche Ziele erreicht werden konnten und dass es vor allem zu einer genauen Verortung von Verjüngungsschwerpunkten kommt, damit im Rahmen von RobA auch Bejagungsschwerpunkte in den Zielsetzungen mit einfließen konnten. Zudem wurde von der WFS ausdrücklich darauf verwiesen, dass vor dem Hintergrund der Missstände bei der Handhabung der behördlichen Abschussplanung auf eine Abschaffung der absoluten Zahlen als Abschussempfehlung im Forstlichen Gutachten verzichtet werden sollte. Schon erste Auswertungen im Rahmen des Modellversuches (RobA) zeigten, dass das Erreichen waldbaulicher Ziele über die Definierung von absoluten Abschusszahlen häufig nicht möglich war. Das dialogorientierte Verfahren im Rahmen des Modellversuches (RobA) bot hier die Möglichkeit, für das Verständnis zu werben, den Willen zur Erfüllung flexibler Abschussvorgaben zu stärken und die Befähigung, Abschussschwerpunkte zu setzen, zu erhöhen.

Im weiteren Verlauf des Modellversuches wurde eine Vielzahl von Auswertungen des Forstlichen Gutachtens vorgenommen. In den ersten Jahren des Modellversuches gestaltete sich dieses Vorhaben sehr schwierig, da eine Zuordnung der Reviere zum Forstlichen Gutachten auf Grund unterschiedlicher Namensgebungen von Seiten der Forst- und Jagdbehörden eine händische Zuordnung der Reviere bedurfte. Bei den Auswertungen war es der WFS wichtig, die Ergebnisse des Forstlichen Gutachtens mit den Erfahrungswerten der Praxis abzugleichen. Es wurde deutlich, dass die Umsetzung waldbaulicher Ziele auf Grund klimatischer Veränderungen als Prozess zu sehen ist. Die Rehwildbewirtschaftung ist dabei einer von mehreren Einflussfaktoren, die Auswirkungen auf das Etablieren und den Aufwuchs von Verjüngungen haben kann. Während einige flächenmäßig häufig vorkommendende Baumarten (beispielsweise Buche, Fichte) weniger Verbiss gefährdet waren und in kürzeren Zeiträumen auf eine Verstärkung jagdlicher Maßnahmen mit positiven Wachstumsentwicklungen reagierten, war es bei seltener vorkommenden bzw. vom Wild besonders Verbiss gefährdeten Baumarten (Bsp. Tanne, Eiche), mit häufig viel geringeren Anteilen an Verjüngungsflächen wesentlich schwieriger, die Verbissbelastung zu minimieren und das damit verbundene Aufwachsen der Verjüngung allein mit jagdlichen Mitteln in sehr kurzen Zeiträumen zu gewährleisten. In den Versuchseinheiten war die Verbissbelastung bei Baumarten wie Fichte und Buche (Abbildung 9 links) überwiegend gering. Dort, wo es Probleme gab, konnte eine stärkere und zielgerichtete Bejagung zeitnah den schon ohnehin positiven Trend einer zurückgehenden Verbissbelastung häufig weiter verstärken. Bei den wesentlich problematischeren Baumarten wie Eiche und Tanne (Abbildung 9 rechts) wurden sehr unterschiedliche Entwicklungen registriert. Beim Vergleich der Verbissbelastung zwischen RobA- und Nicht-RobA-Revieren innerhalb der einzelnen Landkreise konnte keine einheitlichen Entwicklungstendenzen festgestellt werden. Auffällig war jedoch, dass neben den verschiedenen, das Wachstum der Bäume beeinflussenden Faktoren (Bsp. waldbauliche Behandlung der Verjüngungsflächen, schwankende Wasserversorgung, selbst einmaliger Verbiss etc.) auch die regionalen Einflüsse inklusive der jagdlichen Bewirtschaftung eine große Rolle spielten. Es zeigte sich, dass es gerade bei der Verbissbelastung zu regionalen Konzentrationen kam (Abbildung 10). Das Abschneiden der RobA-Reviereinheiten war dabei häufig auch von der Lage innerhalb der Versuchseinheit und den vor Ort herrschenden Rahmenbedingungen abhängig. Die Bereitschaft vieler Jagdrechtsinhaber, den Aufwand für die Konkretisierung waldbaulicher und jagdlicher Ziele zu leisten, war häufig von der Jagdgenossenschaftsform und dem in der Jagdgenossenschaft vorherrschenden Waldanteil abhängig. Die vollständige Umsetzung waldbaulicher Ansichten zur Zielerreichung gestaltete sich bei den Jagdrechtsinhabern häufig schwierig, da gerade bei gemeindeverwalteten Jagdgenossenschaften die Abwägung aller Ziele immer unter Gesichtspunkten der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen erfolgte. Aus diesem Grund wurden forstliche Maximalforderungen häufig genauso wie zu hegerische Ansätze in der Jägerschaft abgelehnt.

Abbildung 9:    Darstellung der Verbisseinschätzung im Rahmen der Forstlichen Gutachten 2007, 2010, 2013 in den an RobA seit 2010 teilnehmenden Landkreisen. Grün = geringe Verbissbelastung (<20%), Orange = mittlere Verbissbelastung (20 – 50%), Rot = starke Verbissbelastung.

Es zeigte sich auch, dass die Verbissbelastung von verschiedensten Faktoren beeinflusst werden kann. Eine intensive Bejagung waldbaulich relevanter Flächen muss über längere Zeiträume gewährleistet werden. In Problemregionen musste sich erst das Bewusstsein entwickeln, dass es sich um einen langjährigen Entwicklungsprozess zur Verbesserung der waldbaulichen Situation handelt. Kurzfristige positive Veränderungen im jagdlichen Management konnten zwar teilweise eine positive Entwicklung der Verbissbelastung aufzeigen, jedoch zeitnahe Verbesserungen der waldbaulichen Situation nicht wiederspiegeln.

Abbildung 10: 
Darstellung von Revieren mit Tannenverjüngung und deren Verbisseinschätzung im Rahmen des Forstlichen Gutachtens 2010-2012 im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
- Grün: geringe Verbissbelastung
- Orange: mittlere Verbissbelastung
- Rot: starke Verbissbelastung

Meinungsanalysen

Die folgenden Meinungsanalysen wurden auf der Grundlage verschiedener schriftlicher Befragungen (siehe Tabelle 1), mündlicher Interviews aller unteren Forst- und Jagdbehörden und Feedbacks von Informations- und Austauschveranstaltungen (ca. 190 Hegerings-, Reviergemeinschafts-, Hegevereins- und gemeinsamen Jagdgenossenschafts- und Jagdpächterversammlungen) erstellt.

Die Zustimmung zur Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan (RobA) lag bei allen Interessengruppen zwischen 58% und 90% (Abbildung 11). Die Argumentationsgründe bei den einzelnen Interessengruppen waren trotz sehr hoher Zustimmungswerte zu RobA sehr unterschiedlich. Die größten Bedenken bei RobA bzw. der Wunsch zur behördlichen Abschussplanung zurückzukehren war bei der Interessengruppe der Forstamtsleiter (2011) am höchsten. Die zweithöchsten Werte wurden bei den unteren Jagdbehörden festgestellt. Dieser Anteil ist jedoch auf die damals in vielen Landkreisen bestehende Personalunion zwischen dem Kreisforstamt und der unteren Jagdbehörde zurückzuführen.

Abbildung 11: Meinungsanalyse zu RobA (Untere Jagdbehörde (2011), Kreisforstamtsleiter (2011), Verpächter & Pächter 2012)

Untere Jagdbehörden

Bei der vollständigen Befragung der unteren Jagdbehörden aller Landkreise wurde ein sehr differierendes Meinungsbild festgestellt. Das Meinungsspektrum reichte von der Forderung zur Rückkehr zur behördlichen Abschussplanung bis zum genauen Gegenteil – Zitat: “ Der behördliche Abschussplan ist eine Farce! Wenn der Jäger sich beim Kuhhandel um die Abschusszahlen benachteiligt fühlt, wird die gefühlte Gerechtigkeit bei der Meldung des Abschussvollzuges wiederhergestellt!“.

Die in einer frühen Phase des letzten Jahrhunderts eingeführten Vorgänger und spätere behördliche Abschussplanung diente in der Entstehungsphase dazu, eine Überjagung der Wildbestände zu verhindern. Bis in die Gegenwart hatten sich auf Grund optimaler Bedingungen und einer über Jahrzehnte gewachsener Hege die Ziele der behördlichen Abschussplan erheblich verändert. Im Rahmen der Befragung aller unteren Jagdbehörden in Baden-Württemberg (2011) wurde deutlich, dass in der Gegenwart die Umsetzung von waldbaulichen Zielen und die Verhinderung einer zu starken Hege des Rehwildes zu den prioritären Zielsetzungen der behördlichen Abschussplanung zählten (Abbildung 12). Im Rahmen der Abfrage zur Einschätzung der Ehrlichkeit beim Abschussvollzug bei der behördlichen Abschussplanung gaben die UJB`n an, dass 63% (Ø) der Reviere ehrliche Angaben zum Abschussvollzug machen. In weiteren, unabhängig voneinander stattfindenden Befragungen wurden die gleichen Fragen auch bei den unteren Forstbehörden (53% ehrliche Angaben) und in der Jägerschaft (58% ehrliche Angaben) gestellt. Interessant war die nahezu gleichen Einschätzungen bezüglich der Ehrlichkeit beim Abschussvollzug, welche zwischen 53% (UFB) und 63% (UJB) gesehen wurden.

Abbildung 12: Meinungsanalyse aller UJB`n (2011) zu den Zielsetzungen der behördlichen Abschussplanungen

Untere Forstbehörden

Trotz anfänglicher Bedenken gab es von Seiten der Forstverwaltung eine überwiegende Zustimmung zum Modellversuch “Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan“ (RobA). Durch die konstruktive Mitarbeit der Forstbediensteten konnte der Dialog der Basispartner durch fachliche Entscheidungshilfen im Rahmen des Forstlichen Gutachtens und Erläuterungen unterstützt werden. Die Argumente, die ca. 40% der Kreisforstamtsleiter als Bedenken gegenüber RobA hatten bzw. die Rückkehr zur behördlichen Abschussplanung forderten, waren dahingehend, dass gerade die gemeindeverwalteten Jagdgenossenschaften sich in der Vergangenheit zu wenig mit der Bewirtschaftung des Grundeigentums auseinandergesetzt hätten. Durch die fehlenden fachlichen Kenntnisse und gegebenenfalls ein zu geringes Engagement der gemeindeverwalteten Jagdgenossenschaften sei eine zukünftige, noch intensivere Hege des Rehwildes, was die Umsetzung und Erreichung waldbaulicher Ziele noch schwieriger werden ließe, zu befürchten. Eine schwindende Einflussnahme des Forstes wurde in dem privat- und kommunalwaldgeprägten Land Baden-Württemberg vermutet. Die trotzdem breite Zustimmung zu RobA rührte überwiegend daher, dass ein Großteil der Befragten die forstliche Zielerreichung mit Hilfe der behördlichen Abschussplanung als völlig unzureichend einschätzte (Abbildung 13 links). Mit dem Modellversuch wurden enorme Erwartungen verknüpft. Bei einer möglichen Abschaffung der behördlichen Abschussplanungen war die mit RobA verknüpfte waldbauliche Erwartungshaltung so hoch, dass Forderungen bestanden, dass mit der neuen Verfahrensweise alle Missstände bzw. Fehlentwicklungen der Vergangenheit umgehend abgestellt werden müssten. Im Rahmen des intensiven Austausches wurde ein Konsens hergestellt, dass die Erreichung sich stark verändernder waldbaulicher Zielsetzungen und die damit verbundenen jagdlichen Zielsetzungen als ein mittel- bis langfristiger Prozess zu sehen ist.

Bei Nichterfüllung der behördlichen Abschussplanung wurde häufig nur ein einziges Druckmittel, ein entsprechendes “Ordnungsgeld“, angedroht. Im Rahmen von RobA wurde bei den an der Basis arbeitenden Forstkollegen abgefragt, welche Sanktionsmöglichkeiten gesehen werden. Die Einschätzung der WFS, dass ein körperlicher Nachweis beim Rehwild nicht umsetzbar ist, wurde auch vom forstlichen Personal geteilt. Die häufigsten genannten vorstellbaren Sanktionsmaßnahmen waren die Berechnung der Wildschäden und die Übernahme der Kosten für Wildschutzmaßnahmen (Abbildung 13 rechts). Es wurden auch weitere Maßnahmen genannt, welche zukünftig als mögliche Sanktionen in die Zielvereinbarungen mit einfließen könnten. Dazu gehörten Sonderkündigungsrechte bei Pachtverträgen, andere Pacht- bzw. Eigenbejagungsmodelle genauso wie verpflichtende Drückjagdteilnahmen.

Abbildung 13: Meinungsanalyse aller unteren Forstbehörden 2011

Jagdgenossenschaften

Um ein Meinungsbild der Jagdgenossenschaften widergeben zu können, muss man diese in zwei Gruppen unterteilen. Auf der einen Seite sind dabei die selbstverwalteten Jagdgenossenschaften zu nennen, welche zum Zeitpunkt des Modellversuches etwa ein Drittel aller Jagdgenossenschaften in Baden-Württemberg darstellten. Auf der anderen Seite sind die gemeindeverwalteten Jagdgenossenschaften, welche zwei Drittel aller Jagdgenossenschaften ausmachten, zu nennen. Auf Grund einer unvollständigen Datenlage war eine Gesamtübersicht für Baden-Württemberg, welche gemeindeverwaltete Jagdgenossenschaften gewählt wurden und welche als Notvorstände aktiv waren, nicht möglich.

Bei den selbstverwalteten Jagdgenossenschaften war die Zustimmung unter den Jagdrechtsinhabern zu RobA am höchsten. Dabei spielte nach Einschätzung der WFS das sehr hohe Engagement der Vorstände, welche die Jagdgenossenschaft vertraten, eine große Rolle. Die Vorstände, die in den jeweiligen Jagdgenossenschaften zumeist eigene Flächenanteile besaßen, waren nicht nur für ihre eigenen Flächen, sondern auch für die Probleme der übrigen Jagdgenossen sensibilisiert. Durch einen stetigen Austausch mit anderen Jagdgenossen konnte im Rahmen dieser intensiven Kommunikation auf neu auftretende Probleme frühzeitig reagiert und Lösungsansätze zeitnah angeregt werden. Im Rahmen der behördlichen Abschussplanung gab es bereits vor RobA häufig einen gemeinsamen Austausch über die Abschussplanung. Es war für viele Repräsentanten der selbstverwalteten Jagdgenossenschaften sehr frustrierend und nicht gesichtswahrend, wenn gemeinsam mit den Pächtern vor Ort abgestimmte Abschusspläne eingereicht wurden und anschließend im Jagdbeirat des Landkreises am “grünen Tisch“ andere Abschusszahlen festgelegt wurden.

Im Fall der gemeindeverwalteten Jagdgenossenschaften gab es ein nicht so einheitliches Meinungsbild. Die gemeindeverwalteten Jagdgenossenschaften schilderten, dass sie skeptisch bezüglich des zukünftigen Arbeitsaufwandes mit einem solchen Verfahren (RobA) wären. Vor dem Modellversuch gab es ein “Rundum-Sorglos-Paket“ für die Gemeinden. Diese brauchten sich nur um die Verpachtung kümmern. Alle übrigen Aufgaben der Vertretung des Jagdrechtes übernahmen die untere Forstbehörden in Zusammenarbeit mit den unteren Jagdbehörden. Dass diese Handhabung eigentlich nicht dem Ursprung und den Verpflichtungen der Jagdgenossenschaften entsprach, war den gemeindeverwalteten Jagdgenossenschaften bewusst, jedoch wurden die “kostenlosen Angebote“ der staatlichen Institutionen (UFB, UJB) in der Vergangenheit diesbezüglich dankend angenommen. Die gemeindeverwalteten Jagdgenossenschaften äußerten aber auch weitere Herausforderungen und Probleme bei der Vertretung des Jagdrechtes durch die Gemeinden. Dazu gehörten in erster Linie die Auswirkungen der immer weiter gestiegenen Schwarzwildbestände und die damit verbundenen Probleme bei der Verpachtbarkeit der feldgeprägten Reviere. Gerade, weil in reinen Waldrevieren häufig die Schwarzwildbejagung vernachlässigt wurde, standen die Prioritäten bezüglich der Zielsetzungen zur Regulation des Schwarzwildes, in Jagdgenossenschaften mit erheblichen Feldanteilen, deutlich über den angestrebten Zielsetzungen beim Rehwild. Eine in diesem Zusammenhang sehr häufig geäußerte Meinung war, dass gerade auch die staatlichen Regiejagden als positives Beispiel bei der Schwarzwildbejagung vorangehen sollten, dies jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht überall der Realität entsprach. Beim Vergleich der Befragungen der Jagdrechtsinhaber 2014 und 2021 wird auch unter Beachtung des unterschiedlichen Stichprobenumfangs deutlich, dass der Trend zur stärkeren Beachtung der Regulation des Schwarzwildes auch weiterhin besteht (Abbildung 14). Einer der Gründe für diese Tendenz wird in dem bis in die Gegenwart anhaltenden Trend zu einem höheren Anteil von gemeindeverwalteten Jagdgenossenschaften gesehen.

Abbildung 14: Meinungsanalyse der Jagdrechtsinhaber 2014 & 2021 zum Handlungsvordergrund in den Jagdgenossenschaften

Die durch den Modellversuch (RobA) gewonnenen Erfahrungen und die daraus resultierende Erkenntnis über die Notwendigkeit zur Vertretung des Jagdrechtes wurde durch einen notwendigen kontinuierlichen Informationstransfer im Rahmen des Modellversuches gewährleistet. Dieser Austausch war bei der Verfahrensweise mit RobA elementar, da durch eine hohe Fluktuation des Personals aufgrund der demographischen Entwicklung und budgetbedingten personellen Einsparungen in vielen Gemeinden das diesbezügliche Knowhow häufig verloren gegangen war. Das ging sogar so weit, dass gemeindeverwaltete Jagdgenossenschaften weder von der Existenz, noch von Inhalten des Forstlichen Gutachtens wussten. Auch die notwenige Kommunikation mit den Jagdausübungsberechtigten, in denen nicht das forstliche oder jagdliche Fachwissen gefragt war, aber die von der Gemeinde vorzunehmende Gewichtung und Priorisierung der eigenen Zielsetzungen gefordert wurde, war ein Lernprozess. Der Modellversuch RobA hat gezeigt, dass gerade die Sensibilisierung der gemeindeverwalteten Jagdgenossenschaften für die Wahrnehmung ihrer Vertretung des Jagdrechtes eine kontinuierliche Aufgabe darstellt. Vor dem Hintergrund starker klimatischer Veränderungen und den damit verbundenen gesellschaftlichen Herausforderungen des notwendigen Waldumbaus ist eine stärkere Einbindung der verschiedensten Jagdgenossenschaftsformen und eine kontinuierliche Unterstützung zukünftig dringend erforderlich.

Der überwältigende Anteil aller Jagdgenossenschaften war bestrebt, die unterschiedlichen Interessengruppen in die eigenen Zielsetzungen mit einzubinden. Für gemeindeverwaltete Jagdgenossenschaften erfolgte die Abwägung der Ziele jedoch immer unter Gesichtspunkten der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen. Bei den häufig sehr unterschiedlichen Strukturen (Bsp. Wald-Feld-Verteilung; urbaner-ländlicher Raum) in den Jagdgenossenschaften war es wichtig, eine unterschiedliche Priorisierung der angestrebten Zielsetzungen zu verstehen. Die Umsetzung forstlicher wie auch jagdliche Maximalforderungen wurden ohne einen entsprechenden nachhaltigen Ressourcenplan in der Praxis häufig abgelehnt.

Abbildung 15: Meinungsanalyse der Jagdrechtsinhaber 2014 & 2021 zur Häufigkeit von vorkommenden Problemen mit Einzelrevieren oder mehreren Revieren in den jeweiligen Jagdgenossenschaften

Der überwiegende Teil aller teilnehmenden Jagdgenossenschaften verpachtete mehrere Reviere. Bei der Vermittlung von Zielsetzungen und Vereinbarungsinhalten gab es bei mehr als dreiviertel aller teilnehmenden Reviere (ca. 4.000 Reviere 2014) keine Probleme (Abbildung 15). Bei der Vertretung des Jagdrechtes von mehreren Revieren kam es, wenn überhaupt, nur in 14% der Fälle zu Problemen mit einzelnen Revieren (Abbildung 15). Unter Beachtung einer wesentlich geringeren Stichprobe ist bei der Befragung 2021 feststellbar, dass Probleme mit einzelnen Revieren gestiegen sind und die Jagdgenossenschaften, in denen es überhaupt keine Probleme gab, abgenommen hat. Es ist zu vermuten, dass die gerade in den letzten Jahren zugenommenen klimatischen Extremereignisse und dadurch bedingten biotische und abiotische Schädigungen und daraus folgenden veränderten forstlichen Notwendigkeiten zu diesen veränderten Problemlagen bei der Festlegung von Vereinbarungen führten. Unterschiedliche fachliche Beurteilungen bzw. Zielsetzungen stellten im Rahmen konstruktiver Diskussionen im Rahmen von RobA nie unüberbrückbare Hindernisse für die Festlegung gemeinsamer Zielsetzungen dar. Jedoch waren inhaltliche Meinungsunterschiede, wenn sie durch zwischenmenschliche Probleme emotional befeuert wurden und einen sachlichen Austausch verhinderten, scheinbar unüberbrückbare Probleme. Diese zwischenmenschlichen Probleme stammten häufig aus länger zurückliegenden Zeiträumen.

Im Rahmen der Meinungsanalysen wurde der Wunsch zur weiteren Vorgehensweise nach der ersten und zweiten Versuchsphase erfragt. Während bei den Jagdausübungsberechtigten schon nach der ersten dreijährigen Versuchsphase der überwiegende Teil dieser Interessengruppe sich eine sofortige Einführung von RobA vorstellen konnte, wünschten sich die Jagdrechtsinhaber häufiger eine Weiterführung des Modellversuches nach der ersten Phase (Abbildung 16). Der Grund des Wunsches für die Fortführung des Modellversuches (RobA) war, weitere Erfahrungen im Rahmen dieses ergebnisoffenen Modellversuches zu sammeln. Nach der zweiten Projektphase sprachen sich dann auch der überwiegende Teil der Jagdrechtsinhaber für die Einführung für RobA aus.

Abbildung 16: Meinungsanalyse aller Jagdrechtsinhaber zur weiteren Vorgehensweise zum Ende der ersten und zweiten Versuchsphase des Modellversuches 2009 und 2012

Jagdausübungsberechtigte

Die höchste Zustimmung (90%) zum Modellversuch (RobA) wurde von den Jagdausübungsberechtigten registriert (Abbildung 11). Der Wunsch nach mehr Eigenverantwortung ohne behördliche Bürokratie war dafür ausschlaggebend. Interessant war, dass die Vermittlung von Zielsetzungen durch die Jagdrechtsinhaber eine höhere Akzeptanz hatte, als Abschussziele, die im Rahmen der behördlichen Abschussplanung durch die untere Jagd- und Forstbehörde festgelegt wurden. Dort, wo es in der Vergangenheit bereits einen konstruktiven Dialog zwischen dem Forst und den Jagdausübungsberechtigten gab, wurde im Rahmen des Modellversuches aus dem Dialog häufig ein “Trialog“ (Abbildung 4 rechts). Gegenüber der gemeinsamen Festlegung von Zielvereinbarungen mit den Jagdrechtsinhabern wurden Abschussplanbesprechungen im Rahmen von Hegeringsversammlungen als nicht optimal angesehen, da ein gewisser Gruppenzwang und Gruppenkontrolle, den eigenen Zielsetzungen und revierspezifischen Verhältnissen nicht entsprachen.

Teilnehmer mit Bedenken gegenüber RobA kamen nur in sehr geringem Umfang vor. Diese bezogen sich zumeist darauf, dass zu überzogene Zielvereinbarungen formuliert werden könnten, welche den eigenen Vorstellungen der Rehwildbewirtschaftung nicht entsprachen. Die weniger als drei Prozent der Jagdausübungsberechtigten (Abbildung 17), die sich für die Rückkehr zur behördlichen Abschussplanung aussprachen, konnten sich RobA für ihr eigenes Revier zwar vorstellen, jedoch wurden für die Reviernachbarn, welche mit hohen Abschüssen in der Vergangenheit auffielen und diese oftmals auch in “Grenznähe“ der Reviere tätigten, eine Rückkehr zur behördlichen Kontrollaufsicht gefordert.

Abbildung 17: Befragung aller Jagdausübungsberechtigten zur weiteren Vorgehensweise zum Ende der ersten und zweiten Versuchsphase des Modellversuches 2009 und 2012
Abbildung 17: Befragung aller Jagdausübungsberechtigten zur weiteren Vorgehensweise zum Ende der ersten und zweiten Versuchsphase des Modellversuches 2009 und 2012

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Résumé

Der Modellversuch RobA hat gezeigt, dass ein Verzicht auf die häufig nicht zielführende behördliche Abschussplanung ohne Probleme möglich und für die Beteiligten mit zahlreichen Vorteilen verbunden ist. Die Abschaffung dieses bürokratischen Verwaltungsaktes setzte zusätzliche Ressourcen bei den unteren Jagdbehörden frei. Das jede Interessengruppe zu Beginn des Modellversuches vorrangig auf die Umsetzung eigener Ziele setzte, ist interessenabhängig verständlich. Entscheidend war der Lernprozess der Jagdrechtsinhaber, dass sie keine Fachexperten für forstliche und jagdliche Belange werden mussten, da das forstliche und jagdliche Knowhow bei Forstleuten und Jägern vor Ort vorhanden war, aber eine klare Priorisierung der eigenen Ziele eingefordert wurde.

Durch die Konkretisierung von Zielsetzungen und eine Flexibilisierung der Abschussmöglichkeiten konnte eine den aktuellen Erfordernissen entsprechend flexiblere Jagdausübung gewährleisten. Jagdrechtsinhaber setzten sich dabei wesentlich intensiver mit der Vertretung des Jagdrechtes auseinander, als in der Vor-RobA-Phase. Im Gegensatz zur Verständigung mit den unteren Verwaltungsbehörden (UJB, UFB) während der behördlichen Abschussplanung, wurde eine klare Kommunikation der Ziele durch die Verpächter von den Pächtern wesentlich besser akzeptiert.

Gründe für die hohe Zustimmung zur Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan, die sich im Verlauf des Modellversuches entwickelt hatte, rührten zum einen daher, dass die vorkommenden Fehlentwicklungen durch die behördliche Abschussplanung für alle sichtbar wurden und zum anderen, dass ein funktionierendes dialogorientiertes Verfahren eine flexible Handhabung bei regionalen Herausforderungen ermöglichte.

Seit der landesweiten Einführung von RobA hat sich gezeigt, dass die Sensibilisierung gerade der gemeindeverwalteten Jagdgenossenschaften für die Wahrnehmung zur Vertretung ihres Jagdrechtes eine kontinuierliche Aufgabe darstellt. Die hohe Personalfluktuation in den Gemeinden, neue gesellschaftliche Herausforderungen sowie die Abwägung von Zielsetzungen in den Gemeinden vor dem Hintergrund personeller und finanzieller Ressourcen machen eine kontinuierliche fachliche Beratung und einen entsprechenden Informationsfluss für die Jagdgenossenschaften erforderlich. 

Ausblick

Die klimawandelbedingten Veränderungen stellen die Waldwirtschaft und die Jagd in Zukunft vor große Herausforderungen. Um weiterhin die waldbaulichen Zielsetzungen zu erreichen sowie einen gesunden und stabilen Wildbestand erhalten und entwickeln zu können, sind auch im jagdlichen Management Veränderungen und Anpassungen erforderlich. Dialogorientierte Verfahren wie z.B. RobA ermöglichen, dass Verpächterinnen und Verpächter ihre Ziele klar benennen und gemeinsam mit den Jagdpachtenden Lösungsstrategien und Maßnahmen im Rahmen einer Zielvereinbarung festhalten.

Um den Dialogprozess der Basispartner weiter zu fördern und zu etablieren, wurden vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Jahr 2020 die Runden Tische „Waldumbau & Jagd“ ins Leben gerufen, die von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) fachlich betreut werden. Die Weiterentwicklung von RobA wurde in diesem Zuge an die FVA übergeben. Die Zusammenarbeit und der enge Austausch von WFS und FVA, auch im Rahmen der Runden Tische „Waldumbau & Jagd“, sichern den Transfer von Wissen und Erfahrungen, die während des Modellversuchs RobA durch die WFS gemacht wurden.

Weitere Informationen finden Sie im Wildtierportal Baden-Württemberg

- Runde Tische Waldumbau & Jagd

- Forstliches Gutachten

- Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan (RobA)

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