Im Rahmen des staatlichen Wildtiermonitorings durch die Wildforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg (WFS)
Die Reviererhebung ist Teil des landesweiten Wildtiermonitorings. Durch die Beantwortung der Fragen erfüllen die Jagdausübungsberechtigten ihren Teil zur rechtlich geforderten Mitwirkung beim Wildtiermonitoring nach § 43 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz. Die Daten werden von der Wildforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg im Auftrag des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) erhoben und ausgewertet. Die Daten dienen dem Erhalt der Wildtiere und ihrer Lebensräume und dienen als Grundlage für Jagd und Wildtiermanagement. Sie finden Eingang unter anderem im Wildtierbericht.
Die Revierhebung 2024 richtet sich an alle Jagdausübungsberechtigten, die im Jagdjahr 2023/24 ein Jagdrevier innehatten. Diese wurden durch die WFS postalisch angeschrieben, der Fragebogen kann auch ausgedruckt und an die WFS per Fax (07525 942-333) oder E-Mail (poststelle-wfs@lazbw.bwl.de) zurückgesendet werden. Bitte denken Sie dabei an Ihre Unterschrift, wenn Sie einwilligen, dass Ihre Daten anonymisiert auf Gemeindeebene an den Deutschen Jagdverband für bundesweite Analysen zugeliefert werden.
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:
Bitte füllen Sie pro Jagdrevier einen Bogen aus. Es kann vorkommen, dass mehrere Jagdpächter eines Revieres angeschrieben wurden.
In diesem Fall übermitteln Sie bitte einen gemeinschaftlich abgestimmten Fragebogen. Wenn Sie jagdausübungsberechtigt in zwei
oder mehreren Jagdrevieren sind, füllen Sie bitte für jedes Jagdrevier einen eigenen Fragebogen aus. Wir werten die Daten auf
anonymisierter Basis aus und geben Ihre persönlichen Angaben nicht weiter. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzinformationen.
Für Ihre Mitwirkung bedankt sich die Wildforschungsstelle herzlich.