Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung
Aalschutz-Verordnung (EG) Nr. 1100/2007
Da der europäische Aalbestand stark rückläufig ist, wurde 2007 eine Aalschutz-Verordnung durch die EU beschlossen. Um die Zahl der abwandernden laichbereiten Aale zu erhöhen und damit die Zahl der Nachkommen anzuheben, mussten die Mitgliedsstaaten bis Ende 2008 so genannte „Aal-Managementpläne“ entwickeln. Weitere Informationen können den AUF AUF-Artikeln entnommen werden.